Anmeldeunterlagen Blutdruckmessgeräte-Check-Up-Service (ehemals Prüftag)
Artikel-Nr.
047635
Experten empfehlen, etwa alle zwei Jahre Blutdruckmessgeräte überprüfen zu lassen. Für gewerblich genutzte (z. B. in ärztlichen Praxen, in Pflegeheimen etc.) sowie auf Rezept verordnete Blutdruckmessgeräte ist dies im Rahmen der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (§ 14 MPBetreibV) sogar verpflichtend. |
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Leerfaltschachtel aponorm® Inhalator Compact PLUS
Artikel-Nr.
047948
aponorm® Aluminiumtube 25 ml weiß
Artikel-Nr.
036122