Wartung Gefahrstoffschrank
Artikel-Nr.
016170
Der Sicherheitsschrank stellt als zugelassene und genormte Betriebseinrichtung den notwendigen Brand-, Explosions-, Gewässer-, und Arbeitsschutz sicher. In der EG-Richtlinie 89/391/EWG, in Deutschland umgesetzt in der Betriebssicherheits-verordnung (BetrSichV), der Technischen Regel für Betriebssicherheit |
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Beschreibung
Der Sicherheitsschrank stellt als zugelassene und genormte Betriebseinrichtung den notwendigen Brand-, Explosions-, Gewässer-, und Arbeitsschutz sicher.
In der EG-Richtlinie 89/391/EWG, in Deutschland umgesetzt in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der Technischen Regel für Betriebssicherheit (TRBS1203) und Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), fordert der Gesetzgeber, die Arbeitsmittel in regelmäßigen Abständen durch befähigte Personen sachgerecht warten und auf ihre Funktionsfähigkeit überprüfen zu lassen. Der Hersteller empfiehlt diese Prüfung mindestens alle 12 Monate.
Merkmale
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