Anmeldeunterlagen Blutdruckmessgeräte-Check-Up-Service (ehemals Prüftag)
Experten empfehlen, etwa alle zwei Jahre Blutdruckmessgeräte überprüfen zu lassen. Für gewerblich genutzte (z. B. in ärztlichen Praxen, in Pflegeheimen etc.) sowie auf Rezept verordnete Blutdruckmessgeräte ist dies im Rahmen der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (§ 14 MPBetreibV) sogar verpflichtend. |
Experten empfehlen, etwa alle zwei Jahre Blutdruckmessgeräte überprüfen zu lassen. Für gewerblich genutzte (z. B. in ärztlichen Praxen, in Pflegeheimen etc.) sowie auf Rezept verordnete Blutdruckmessgeräte ist dies im Rahmen der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (§ 14 MPBetreibV) sogar verpflichtend. Denn nur so ist langfristig sichergestellt, dass Patienten dauerhaft verlässliche Werte erhalten und durch Verschleiß kein technischer Schaden am Gerät entsteht.
WEPA Apothekenbedarf prüft die Blutdruckmessgeräte Ihrer Kundschaft nach den o. g. gesetzlichen Vorgaben. Der Check-Up erfolgt dabei durch speziell dafür qualifizierte und ausgestattete Techniker in der WEPA-Zentrale in Hillscheid.
Alle Geräte, alle Hersteller, also neben aponorm® z. B. auch Omron®, Uebe®, Boso® und Arztgeräte. Ausgenommen sind quecksilberhaltige Sphygmomanometer und Discounter-Blutdruckmessgeräte ohne Prüfmodi.
Die Broschüre gibt einen genauen Überblick über Inhalt, Ablauf und Organisation des Check-Up-Services, mit dem Sie sich als Gesundheitspartner bei Ihrer Kundschaft profilieren können.
Inklusive Anmeldeunterlagen.
Marke | aponorm |
Typ | POS |
Format | DIN A4 |
Verpackungseinheit | 1 |
POS-Material | Material fürs Apothekenteam |