Anmeldeunterlagen Blutdruckmessgeräte-Check-Up-Service (ehemals Prüftag)
Artikel-Nr.
047635
Experten empfehlen, etwa alle zwei Jahre Blutdruckmessgeräte überprüfen zu lassen. Für gewerblich genutzte (z. B. in ärztlichen Praxen, in Pflegeheimen etc.) sowie auf Rezept verordnete Blutdruckmessgeräte ist dies im Rahmen der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (§ 14 MPBetreibV) sogar verpflichtend. |
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Zur Anmeldung
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Artikel-Nr.
095100
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Artikel-Nr.
076384
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Artikel-Nr.
045051
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Artikel-Nr.
076322