Der Botendienst – mehr Kundennähe geht nicht.
Nutzen Sie die Möglichkeiten, die Ihnen die neuen Regelungen zum Botendienst bieten.
Neu
- Der Botendienst ist nicht mehr auf den Einzelfall beschränkt.
- Es ist keine Versanderlaubnis für den Botendienst notwendig.
- Die Arzneimittel sind für jeden Empfänger getrennt und blickdicht zu verpacken und mit Namen und Anschrift zu versehen.
- Seit Januar 2021 können Apotheken bei der Lieferung verschreibungspflichtiger Arzneimittel je Lieferort und Tag einen Zuschlag von 2,50 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer (2,98 € bei 19 % MwSt.) für GKV Patienten abrechnen (mit Hilfe der Sonder-PZN 06461110).
Wir bieten Ihnen ein Komplettpaket rund um den Bodendienst an – angefangen bei den passenden „Schicken“-Etiketten bis hin zu Abgabebeuteln.
Unser Tipp: Artikel, die mit Ihrem Logo versehen sind, bringen Sie immer wieder in Erinnerung beim Kunden!
Die Checkliste für Ihren Botendienst
Temperaturvorschriften für Lieferungen
Die Temperaturanforderungen bei der Lieferung von Arzneimitteln wurden in der ApoBetrO angepasst und müssen selbstverständlich bis zur Abgabe beim Patienten eingehalten werden. Hier sind Sie gefordert, denn Sie müssen entscheiden, wie das Arzneimittel transportiert wird, ohne die vorgeschriebene Kühlkette zu unterbrechen.
Wir unterstützen Sie mit den passenden Artikeln: Angefangen über die klassischen Kühlakkus, die ggf. direkt in die Verpackung zum Arzneimittel kommen bis hin zur Kühlbox oder einen Kompressor betriebenen Kühl-/ Gefrierkombination.
Wichtig ist, dass das Arzneimittel weder zu warm noch zu kalt transportiert wird.
Unsere Empfehlungen
- Auto im Schatten parken
- Kühlbox bereits in der Apotheke anschließen und runterkühlen
- Tour so planen, dass man möglichst zügig die kühlpflichtigen Medikamente ausliefert.
(ggf. noch mal dem Patient bescheid geben, damit dieser auch zu Hause ist) - Klimaanlage anschalten und Fenster geschlossen halten
- Ggf. direkt zu der Ware Kühlakkus legen (Achtung: Nicht zu kühl transportieren)
- Einen Datenlogger mitführen
Zum Transport kühlpflichtiger Arzneimittel geeignet
Temperaturlogger das A und O
Die absolute Gewissheit ob ein kühlpflichtiges Medikament auch richtig transportiert wurde gibt Ihnen ein Datenlogger, den man der Ware beilegt. Wir haben ein paar Datenlogger im Angebot, die wir Ihnen uneingeschränkt empfehlen können. Da die Vor-Ort-Apotheke ihren Datenlogger mehrfach einsetzen wird muss auch hier eine klare Regel für den Einsatz dieses Gerätes im QMS der Apotheke verankert sein.
Der Versandhandel steht hier vor einer größeren Herausforderung und wird mit hoher Wahrscheinlichkeit auf Einweglogger zurückgreifen.
Für die perfekte Temperaturüberwachung
USB Temperatur Datenlogger Tempmate M1 mit Kalibrierzertifikat
Alles aus einer Hand
Links zu interessanten Artikeln rund ums Thema
- https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/politik/botendienst-ab-morgen-regelleistung-verordnungen-in-kraft-bundesgesetzblatt/
- https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/A/VO_AEnd_Apothekenbetriebsordnung-ArzneimittelpreisVO.pdf
- https://www.abda.de/apotheke-in-deutschland/was-apotheken-leisten/immer-erreichbar-sein/rezeptsammelstellen-und-botendienste/
- https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/apothekenpraxis/botendienst-das-ist-die-sonder-pzn-abrechnung-rezept/